Date: 24.02.2017
Hinweise zur UVV Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft – Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.4:
Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat,
dass niemand gefährdet wird.
Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung
weder angeschlagen noch geschossen werden. Ein Durchziehen mit der Schusswaffe
durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig.
Durchführungsanweisung
Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn
− Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an
Steinen, gefrorenem Boden, Ästen,
Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des
Wildkörpers abgelenkt werden,
− beim Schießen mit Einzelgeschossen kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.
Entscheidend für das Abprallverhalten von Jagdmunition sind unter anderem die
Flugbahn, die Prellebene, die Restmasse/ Restenergie in Geschwindigkeit,
der Boden/ Untergrund, sowie der Auftreffwinkel. Um ein Abprallen mit
größtmöglicher Sicherheit zu vermeiden, darf der Schusswinkel aus ballistischer
Erfahrung selbst bei weichem Boden 10Grad nicht unterschreiten. 10Grad gilt als
Richtmaß, dass ein Geschoss nicht abgelenkt wird und noch in den Boden
eindringt bzw. mit größtmöglicher Sicherheit eindringen kann.
Je flacher ein Auftreffwinkel ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass
ein Projektil abprallt und nicht in den Boden eindringt.
Bei stehendem Anschlag auf flachen Boden bedeutet 10Grad, dass das Geschoss bei
ca. 8m auf den Boden trifft.
Oberhalb dieses Grenzwinkels beginnen die Projektile im Boden steckenzubleiben,
unterhalb des Grenzwinkels prallen diese ab. Die Erklärung hierzu
wird bestimmt durch den hydrodynamischen Effekt (Vergl. Wassersäule), bei dem
ein Geschoss nach dem Eindringen wieder aus dem Wasser herausgedrückt wird,
gleichgelagertes Verhalten erfolgt auch bei gewachsenem Boden (Kugelriss).
Sehr Entscheidend für den Kugelfang ist die Nähe des Kugelfangs zum eigentlichen Ziel.
Je näher der Kugelfang am Ziel liegt, desto kleiner kann er sein um wirksam zu
werden. Je weiter dieser vom Ziel entfernt ist, desto größer muss der
Kugelfang sein um auch Geschosssplitter aufnehmen zu können.
Hinweise: In der möglichen Nähe von Menschen darf nur scharf geschossen werden,
wenn mit Gewissheit oder an Gewissheit grenzend hoher Wahrscheinlichkeit
anzunehmen ist, dass kein Mensch unmittelbar durch den Schuss oder durch
Abpraller getroffen werden kann. Der Schuss muss in eine Richtung geschossen,
in der die Fläche, in der der Schuss abgegeben wurde, bis zur Tragweite des
Geschosses überblickt werden kann.
Bei fachlichen Fragen zum Thema Kugelfang oder auch allen weiteren Themen im
Bereich Gutachter im Jagdwesen steht Ihnen unser Team des Gutachterinstitut
gerne zur Verfügung.
Verfasst vom Team
Jagdgutachterinstitut für Jagd, Jagdwaffen, Jagdkriminalistik, Wild und Forstschutz