Die Jagd - Eine Differenzierung von Jagdformen

Im Folgenden: Beizjagd, Bogenjagd, Jagd mit Waffe und Jagdhunden oder Lockmitteln

Die Beizjagd: Jagd mit dem Greifvogel

Die Falknerei (Beizjagd) ist die Jagd mit dem abgetragenen (abgerichteten) Beizvogel (Greifvogel) auf freilebendes Wild in dessen natürlichen Lebensräumen. Das allg. „Halten von Greifvögeln“ ist nicht der Falknerei zuzuordnen, sondern ist alleinig zur reinen Greifvogelhaltung ohne tatsächlichen falknerischen Hintergrund zu zählen.

Die Greifvögel unterscheiden sich hierbei entscheidend; Sie sind entweder Jäger im Bereich der Bodenvegetation z.B. Mäusebussard als Ansitzjäger oder Turmfalke aus dem „Rütteln“ („stillstehender Schwebflug“) heraus, Jäger im bodennahen Raum (Habicht und Sperber), oder Jäger im freien Luftraum, z.B. Wanderfalke und Baumfalke, wobei der

Wanderfalke als das schnellste Tier der Welt! Spitzengeschwindigkeiten von ca. 350 km/h (Kilometer pro Stunde)

erreichen kann.

Die Beizjagd, als ca. 3.500 Jahre alte Kulturform, ist zwischenzeitlich durch 18 Staaten gemeinsam auf der Repräsentativen Liste der UNSECO eingetragen und gilt in Deutschland seit Dezember 2016 als Immaterielles Kulturerbe.

Das in den Jahren 1241 und 1248 von Kaiser Friedrich II. verfasste „Falknerbuch“ mit dem Titel „De arte venandi cum avibus“ (Über die Kunst mit Vögeln zu jagen) gilt als DAS Lehrbuch über die Beizjagd.

Grundvoraussetzung für die Erlangung des Falknerjagdschein ist zunächst die bestandene Jägerprüfung (Jagdschein, in einem besonders leerreichen Ausbildungsumfang, daher wird die Jägerprüfung zur Erlangung des Jagdschein zurecht auch als das „Grüne Abitur“ bezeichnet), darauf aufbauend muss ein sachkundiger Falkner-Lehrgang mit ebenso weiteren umfangreichen Vermittlungsfeldern der Falknerei absolviert werden, mit einer schriftlichen und zudem einer mündlich-praktischen zu bestehenden Prüfung zum Falkner.

Die Bogenjagd: Jagd mit Pfeil und Bogen

Diese Jagd gilt als eine der ältesten und bereits in vielen Ländern als sehr erfolgreiche und waidgerechte Jagdform. Die Bogenjagd wird meist mit hochmodernen und leistungsstarken sog. Compoundjagdbögen oder Jagd-Compound-Bögen mit (Rotpunkt)Visiereinrichtung (auch Recurvebögen oder Langbögen werden eingesetzt) auf Wild durchgeführt.

Die Pfeile bestehen etwa aus Aluminium oder Carbon, welche mit bis zu ca. 100 Meter (m) pro Sekunde geschossen werden und entsprechend zuverlässige Tötungswirkung bei einem Kammerschuss (Lunge, Herz, Torax) erreichen können. Es kommen hierbei messerscharfe mehrschneidige meist metallische Pfeilklingen/ Pfeilschneiden zum Einsatz, welche eine sehr zuverlässige und schnelle Trefferwirkung im Wildkörper zeigen, bei möglichen Schussdistanzen bis ca. 25-30 Meter (m). Auch somit gehört diese Jagd zu einer der (oder der) anspruchvollsten Jagdform, um so nahe an das Wild herankommen zu können.

Voraussetzung für die Erlangung des Bogenjagdscheins ist in der Regel der Jagdschein und ein entsprechender Bogenjagd-Lehrgang mit zu bestehender schriftlicher und praktischer Prüfung zum Bogenjäger.

Die Jagd mit Jagdhunden

Treibjagd: Eine Gesellschaftsjagd, bei der mehrere Treiber und Hunde das Wild hoch (=flüchtig) machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild außer Rehwild ausgeübt.

  • Der Begriff der Treibjagd erscheint u. a. in den Paragraphen der Jagdgesetzgebung. Entscheidend für die Legaldefinition ist die Zahl der Treiber und Abwehrer, die neben Schützen an der Jagd teilnehmen. Im technischen Sinn versteht man unter dem Begriff Treibjagd eine Gesellschaftsjagd, bei der unter Mitwirkung von Treibern das Wild aufgescheucht und so den Schützen ermöglicht wird, das fliehende Wild zu erlegen. Die Mitwirkung von Treibern ist somit begriffsnotwendig, nicht jedoch der Einsatz von (Stöber-)Hunden.

Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber - mit oder ohne Begleitung von Hunden - durch das zu bejagende Gebiet, um die Wildtiere in Bewegung zu bringen und aus den Einständen zu „drücken“. Das Wild wird im Gegensatz zur Treibjagd nicht hochflüchtig aus seinen Einständen getrieben, sondern zieht in gemäßigtem Tempo durch das bejagte Gebiet. Das Wild kommt zumeist auf seinen gewohnten Wechseln auf die wartenden Jäger zu, so dass diese ausreichend Zeit haben, das Wild anzusprechen (zu beurteilen) und zu erlegen. Bei Drückjagden wird vorwiegend Schwarzwild und Rotwild bejagt. Die Mitwirkung mindestens einer Person als Treiber ist damit auch für die Drückjagd begriffsnotwendig.

Bewegungsjagd: Der Begriff „Bewegungsjagd“ umfasst grundsätzlich alle Jagdarten, bei denen mehrere Schützen, Treiber und/ oder Hunde gemeinsam jagen. „Bewegungsjagd“ schließt damit grundsätzlich auch die „klassischen“ Treibjagden auf Niederwild im Feld ein; in der einschlägigen Literatur wird der Begriff allerdings fast ausschließlich für Jagden auf Schalenwild (Rot-, Reh- und Schwarzwild) sowie Füchse im Wald oder in landwirtschaftlichen Kulturen (Maisschläge) verwendet.

  • Stöberjagd: Eine Jagd, bei der ausschließlich stöbernde Hunde zum Aufmachen des Schalenwildes verwendet werden, ist weder eine Treib- noch eine Drück- oder Riegeljagd, sondern eine Stöberjagd. Diese ist auf Rehwild wie auch auf anderes Schalenwild zulässig.
    Die Stöberjagd ist auch keine Hetzjagd, die ohnehin verboten ist.
  • Die Hetzjagd (in BRD verboten) ist/ war eine Jagdart, bei der unter Verwendung von Hunden (Hundemeute) und zu Pferd oder unter Benutzung anderer schneller Fortbewegungsmittel das an Schnelligkeit unterlegene Wild bis zu seiner Erschöpfung verfolgt und dann erlegt wird/ wurde.

Im Weiteren zählen bspw. zu den Gesellschaftsjagden die Treibjagden, Drückjagden, Bewegungsjagden, Feldtreiben / Streife, Böhmische Streife, Kesseltreiben, Vorsteh- oder Standtreiben, Waldtreiben/ Drück- oder Riegeljagd, Ansitzdrück- oder Ansitzbewegungsjagd.

Die Lockjagd: Verschiedene akustische (Lockgeräusche), optische (aufstellen von Lockvögeln/ Attrappen) oder geruchliche (Luderplatz, Kirrung) Arten um Wild zu locken.
Bspw. mit imitierenden Lautnachahmungen, reizen (Fuchsjagd) oder Blatten (Rehwild).

Zu den hier ausschnittweise aufgezeigten Jagdformen mit der Jagdwaffe, Jagdhunden, Beizvögeln oder Jagdbögen bestehen selbstverständlich noch einige weitere praktizierte Jagdarten.
Obgleich auch zu allen jagdlichen Themen private und rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können, werden im Streitfall oder Verletzungsfall Sachverständige im Jagdbereich zum Unfallgeschehen gerufen (z.B. bei Schussverletzungen, Jagdstreitigkeiten oder bei Wertermittlungen (für Jagdhunde, Greifvögel/ Beizvögel) und eingesetzt.

Zu allen Bereichen der Jagd und dem Jagdwesen stehen wir Ihnen als Sachverständige auch in besonders komplexen Fällen konsequent zur Seite.

Das Team Jagdgutachterinstitut
Sachverständige für das Jagdwesen, Jagdwaffen und Jagdkriminalistik nach Europa-Zertifizierung DIN EN ISO/ IEC 17024
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