Date: 05.05.2021
Fallenjagd ist Jagdausübung: „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“ (§1, Abs. 4 BJG). Deshalb darf die Fallenjagd nur von Jägern mit gültigem Jagdschein und/ oder befugter Jagderlaubnis betrieben werden. Dazu gehören das Fallenstellen, der Abtransport lebend gefangenen Wildes und der Fangschuss. Fang-/ Fallenjagd bedeutet also die Jagd mit Hilfe von Geräten und Vorrichtungen, bei der freilebendes Wild gefangen oder getötet wird. Man unterscheidet im Allgemeinen
Ausgeübt werden darf diese Art der Wildbejagung nur durch Jäger oder sachkundig Berechtigte, also wer die Jägerprüfung bestanden hat sowie im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist. In manchen Bundesländern ist eine Zusatzqualifikation oder der entsprechende Sachkundenachweis nach Landesrecht und eine Erlaubnis zur Jagdausübung notwendig.
Die Fangjagd ist Bestandteil der praktischen Jagdausübung. Mittels Fanggeräten können Wildarten lebend gefangen oder unmittelbar getötet werden. Bei der Ausübung der Fangjagd sind sowohl die Jagd- und Schonzeiten als auch die länderspezifischen Regelungen zur Verwendung der Fanggeräte zu beachten. Die zeitgemäße Fangjagd zu der sich der DJV deutlich bekennt, orientiert sich am „Übereinkommen über internationale humane Fangnormen“.
Fallenzertifizierung (u.a. Auszüge/ Zitate aus DJV Deutscher Jagdverband e.V. und AIHTS FACE Hunters of Europe) Der DJV Deutscher Jagdverband hat die Initiative ergriffen, sowohl Totfanggeräte als auch Fangeinrichtungen für den Lebendfang einem Zertifizierungsprozess gemäß des AIHTS-Abkommens zu unterziehen. Dabei stehen solche Geräte im Vordergrund, die in Deutschland bei der Ausübung der Fangjagd bevorzugt angewendet werden.
Für den jagdlichen Gebrauch werden sowohl Totfanggeräte (z.B. Eiabzugseisen, großer und kleiner Schwanenhals),
als auch Lebendfangeinrichtungen (z.B. Kastenfallen, Betonrohrfallen) verwendet.
Darüber hinaus werden Lebendfanggeräte (Kastenfallen, Netze) auch in der Wildtierforschung (SoftCatchTrap)
eingesetzt, beispielsweise zum Markieren von Säugetieren mit Ohrmarken oder Telemetriehalsbändern oder zur
Beringung von Vögeln und Fledermäusen.
Zunehmend von Bedeutung ist die Fangjagd im Artenschutz. In vielen Projekten ist zu beobachten, dass die Zielarten durch Lebensraumerhalt und Biotopgestaltung alleine nicht erfolgreich zu erhalten sind. In Schutzgebieten, wo störungsempfindliche Arten leben, ermöglicht die Anwendung von Fangeinrichtungen, die mit Meldesystemen ausgerüstete sind, eine relativ störungsfreie Bejagung von Prädatoren.
Das AIHTS Agreement on International Humane Trapping Standards stellt Prüf- und Bewertungskriterien artspezifisch für Fallen und für die Fangmethode auf. Dabei unterscheidet das AIHTS zwischen „killing traps“, Tötungsfallen (Totfangfallen) und „restraining traps“, bewegungseinschränkenden Fallen (Lebendfangfallen).
Für die Normen zur Bescheinigung von Fallen sind unter anderem folgende Grenzwerte und Indikatoren festgelegt worden:
Allg. zur üblichen Fallenjagd - Fallen zum Lebendfang Fallen (z.B. Röhrenfallen, Kastenfallen) für den Lebendfang müssen dem gefangenen Wild genügend Freiraum bieten, so beschaffen sein, dass sich Wild nicht verletzen kann, und die Fallen sind so einzubauen und zu Verblenden, dass gefangenes Wild im Dunkeln sitzt. Alle Fallen müssen so aufgestellt, beködert und verblendet sein, dass Fänge geschützter freilebender Tier- und Wildarten ausgeschlossen sind. Das gilt auch für Tiere, die nicht im Rahmen des Jagdschutzes gefangen werden dürfen.
BJagd G
§ 1 Inhalt des Jagdrechts
Bei der Fangjagd im Rahmen des Jagdschutzes ist der jeweils in den Jagdgesetzen festgelegte Abstand von menschlichen Siedlungen (Behausungen) einzuhalten.
Die regelmäßige Einhaltung der tierschutzkonformen und jagd-ethischen und waidgerechten Regeln ist unerlässliche Verpflichtung.
Zuwiderhandlungen führen regelmäßig zum Verlust der Zuverlässigkeit.
Häufig sind zur Klärung zulässiger Fangmethoden und der allg. Fallenjagd sachverständige Prüfungen und Gutachtenerstellungen von Nöten, um im Streitfall für Aufklärung zu sorgen.
Bei Fragen oder Problemfällen wenden Sie sich gerne an uns.
Das Team Jagdgutachterinstitut - Jagdsachverständige
Sachverständige für das Jagdwesen, Jagdwaffen und Jagdkriminalistik nach Europa Zertifizierung DIN EN ISO/ IEC 17024
Sachverständiger für Jagd, Wild und Forstschutz