Dauerthema: Schussverletzung während der Jagd

Ballistische Gutachten klären auf

Es war ein Schuss aus dem Jagdgewehr! Jäger und Hund tödlich getroffen?!

Jäger und Jagdbeteiligte stehen vielmals vor grenzwertigen Situation die durch Leichtfertigkeit hervorgerufen werden. Ebenso, gar insbesondere sind Jagdhunde weit mehr stetiger Gefahr unterlegen.

Auch mit eingeschätztem Kugelfang ist spätestens mit der Schussabgabe das abgefeuerte Projektil wohlgemerkt immer ein „Eigenläufer“.

Im Falle eines Jagdunfalles, gleich ob Jäger, Beteiligte oder Hunde „betroffen“ sind und folgerichtig Verletzungen erleiden, werden Sachverständige zugerufen die Schussgutachten erstellen.

Diese Gutachter bewerten u.a. die Gegebenheiten vor Ort. Die Waffen und Projektile sind genauestens zu prüfen.

Einschuss / Ausschuss…? Etwaige Querschläger, Abpraller oder Aufsetzer, abgelenkte Projektile oder die Folge aus einer Geschehenskette?

Die Sachverständigen im Jagdwesen stellen Schussgeschehen nach und ermitteln etwaiges unsachgerechtes Verhalten während der Jagdausübung egal ob fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz.

Oder beabsichtigter Warnschuss und Abwehrmaßnahmen gegen aggressive Hunde?

Es ist wohl sachgerecht, durch einen Warnschuss in den Erdboden den Angriff eines wegen seines aggressiven Verhaltens bekannten Hund abzuwehren, was jedoch im Einzelfall zu bewerten wäre.

Eine Abwehrmaßnahme gegenüber einem angreifenden Hund mittels des Kolbens der geladenen Waffe ist wohl aber ebenso unzumutbar, wie der Verzicht auf jede Abwehrmaßnahme.

Haben Sie Fragen oder Problemstellungen zu diesem oder auch zu anderen Themen, so sprechen Sie uns gerne an. Unsere Jagdsachverständigen helfen schnell und kompetent.

Verfasst vom Team

Jagdgutachterinstitut für Jagd, Jagdwaffen, Jagdkriminalistik, Wild und Forstschutz